ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER GROWTHARTIG GMBH
„Growthartig Framework“

Allgemeine Geschäftsbedingungen Growthartig GmbH, Ritterstraße 14, 10969 Berlin, HRB 214065 B (Amtsgericht Berlin Charlottenburg)

1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“, konkretisiert unter Ziffer 3) durch die Growthartig GmbH (eingetragen beim AG Charlottenburg unter HRB 214065 (nachfolgend „Growthartig“)). Die von Growthartig angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend „Kunde“, zusammen mit Growthartig die „Parteien“).

1.2  Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Growthartig ausdrücklich in Textform, (z.B. per E-Mail) bestätigt worden sind. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs von Growthartig gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch dann, wenn Growthartig in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 1.3  Aus wichtigem Grund, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung oder Marktverhältnissen, kann Growthartig dem Kunden Änderungen dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht und Growthartig den Kunden auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Unabhängig davon bedürfen Änderungen des Umfangs der geschuldeten Leistungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

2. Abschluss des Vertrages

Ein Vertrag zwischen den Parteien (der „Vertrag“) kommt durch gegenseitige Unterzeichnung eines separaten Angebotes unter vollständiger Einbeziehung dieser AGB zustande.

3. Leistungsumfang des Growthartig Framework

3.1  Growthartig erbringt im Rahmen des „Growthartig Framework“ Beratungsdienstleistungen als „Done-With-You-Programm“, im Rahmen dessen der Kunde strategisch bei der profitablen Skalierung von Meta-Ads unterstützt wird (nachfolgend „Growthartig Framework“).

3.2  Die von Growthartig zu erbringenden Dienstleistungen sind in einem diesen AGB beigefügten Angebot (das „Angebot“) aufgeführt. Im Rahmen des Growthartig Framework erbringt Growthartig ausschließlich Beratungsdienstleistungen; eine Umsetzung von Kampagnen oder Creative-Produktionen durch Growthartig findet nicht statt.

4. Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Der Kunde ist verpflichtet, Growthartig die für die Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 3 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen („Kundenmaterial“). Soweit der Kunde Growthartig Kundenmaterial zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass (i) das Kundenmaterial frei von Rechten Dritter ist und (ii) der Kunde zur Übergabe und Nutzung dieses Kundenmaterials berechtigt ist.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1  Die Vergütung für die Leistungen von Growthartig und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung für laufend erbrachte Leistungen enthält in der Regel eine monatliche Pauschale (nachfolgend „Base-Fee“). Auch weitere mit dem Kunden vereinbarte Vergütungsbestandteile sind in der Regel als monatliche Grundgebühr ausgestaltet. Sofern im Angebot von Growthartig nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Base-Fee monatlich EUR 4.000,00.

5.2  Alle von Growthartig angegebenen Vergütungsbestandteile sind, sofern nicht gesondert angegeben, Nettopreise. Enthält das Angebot keine Bestimmungen über das Zahlungsziel, ist die Vergütung monatlich im Voraus, nach Erhalt der jeweiligen von Growthartig ausgestellten Rechnung, zu zahlen. Rechnungen werden von Growthartig per E-Mail an den Kunden versandt.

5.3  Die verfügbaren Zahlungsoptionen sind im Angebot aufgeführt. Wenn das Angebot keine Bestimmungen zu den Zahlungsoptionen enthält, erfolgen die Zahlungen per Überweisung auf eines der Bankkonten von Growthartig.

5.4  Erfordert die Leistungserbringung Reisetätigkeiten, übernimmt der Kunde die erforderlichen Reisekosten des Teams von Growthartig. Reisezeit ist Arbeitszeit. Growthartig wird dem Kunden bei der Abrechnung eine Reisekostenaufstellung mit entsprechenden Kopien von Belegen (bspw.: Zugtickets, Hotelrechnungen, Parktickets, etc.) zur Verfügung stellen. Als erforderlich im Sinne dieser Ziffer 5.4 gelten hierbei insbesondere: 

5.4.1  Bahnreisen 1. Klasse,

5.4.2  Flugreisen bei einer Reiseentfernung von mehr als 300km, wobei als rechnerischer Ausgangspunkt hierfür der jeweilige Sitz von Growthartig gilt. Ab einer Flugreise von drei Stunden und mehr kann Growthartig Flugticktes der Business Class buchen, 

5.4.3  Übernachtungen in Mittelklassehotels (mind. 4 Sterne),

5.4.4  die Übernahme von Fahrten mit Privatfahrzeugen oder Fahrzeugen von Growthartig, wobei der Kunde als Entschädigung die für die jeweilige Fahrt anfallenden Treibstoffkosten und eine Entschädigung in Höhe von 0,50 EUR pro gefahrene Kilometer übernimmt. Mangels anderweitiger Vereinbarungen zwischen Growthartig und dem Kunden gilt bei der Abrechnung von Kilometern jeweils der Sitz von Growthartig als Ausgangspunkt für die Reise. 

5.4.5  die Erstattung von Parktickets,

5.4.6  die Erstattung von angemessenen Verpflegungskosten.

5.5  Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann Growthartig sämtliche Leistungen sofort einstellen. Kommt der Kunde mit zwei Rechnungen in Zahlungsverzug, ist Growthartig berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Growthartig kann aus diesem Vertrag ferner den Schaden ersetzt bekommen, der durch die vorzeitige Kündigung bei Growthartig entsteht.

6. Haftung

6.1  Growthartig haftet für Schäden, wenn diese auf (i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Growthartig oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) durch Growthartig oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden oder (iii) auf eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Growthartig oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von Growthartig beruhen.

6.2  Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.

6.3  Diese Haftungsregelung ist abschließend, soweit sich aus dieser Vereinbarung nicht explizit etwas anderes ergibt. Sie gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Growthartig, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.4  Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber Growthartig anzuzeigen oder durch Growthartig dokumentieren zu lassen, so dass Growthartig möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Kunden eventuell noch mindern kann.

6.5  Growthartig haftet nicht für Schäden, die durch technische Ausfälle oder Leistungsunterbrechungen seitens Growthartig oder Dritter entstehen.

7. Abwerbeverbot

7.1  Aufgrund der von Growthartig erbrachten Dienstleistungen ist es nicht zu vermeiden, dass Growthartig dem Kunden Marketingstrategien, Marketingkonzepte und Know-Hows offenlegt (zur Klarstellung: Ein Anspruch des Kunden auf eine Offenlegung entsteht hieraus nicht). Der Kunde kommt im Rahmen dieser Zusammenarbeit insbesondere mit Mitarbeitern von Growthartig in Kontakt, welche von Growthartig entwickelte Marketingstrategien, Marketingkonzepte und Know-Hows anwenden. Aufgrund dieses Näheverhältnisses zwischen dem Kunden und Growthartig sind sich der Kunde und Growthartig einig, dass ein besonderes schützenwertes Vertrauensverhältnis besteht.

7.2  Um diesem Vertrauensverhältnis Rechnung zu tragen, verpflichten sich der Kunde und Growthartig deshalb, während, sowie zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages mit Growthartig, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abwerbung von Mitarbeitern eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt, deren Verbot nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, beansprucht werden kann.

7.3  Für jeden Fall der künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2 verpflichtet sich der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe durch Growthartig im billigen Ermessen bestimmt und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft wird, an Growthartig zu bezahlen. Maximal jedoch in Höhe der Bruttosumme der Jahresvergütung, die der Kunde für die Dienstleistungen durch Growthartig in dem Jahr geleistet hat, in welchem der Verstoß gegen Ziffer 7.2 verwirkt wurde.

8. Entschädigung

8.1  Der Kunde bleibt für alle Ansprüche haftbar, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) durch den Kunden ergeben. Danach wird der Kunde Growthartig innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zahlung des jeweiligen Schadensersatzes für alle Schäden entschädigen, die Growthartig aufgrund von Schadenersatzansprüchen gemäß der DSGVO gezahlt hat.

8.2  Der Kunde stellt Growthartig von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass das vom Kunden Growthartig zur Verfügung gestellte Material das geistige Eigentumsrecht und/oder Schutzrechte eines Dritten verletzen und zahlt die Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die Growthartig im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche entstehen. Growthartig kann hierfür einen angemessenen Vorschuss vom Kunden verlangen. Ziffer 6.1 bleibt hiervon unberührt.

9. Verjährung von Ansprüchen

9.1  Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

9.2  Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nichterfüllung des Kunden verjährt ist.

10. Höhere Gewalt

10.1  Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse wie z. B. Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.

10.2  Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Ziffer 10.1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.

10.3  Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei unverzüglich.

10.4  Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne der Ziffer 10.1 sind sich die Vertragsparteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden, d.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt und werden nicht mehr geschuldet. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Dienstleistungen etc. verbleiben für diese Zeit bei Growthartig. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dem Kunden zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Vertragspartner die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.

10.5  Nach Beendigung des Ereignisses nach Ziffer 10.1 wird der Vertrag wieder aufgenommen.

10.6  Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich.

10.7  Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die Bereits durch Growthartig erbrachten Leistungen sind in diesem Fall durch den Vertragspartner zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von Growthartig zu erstatten.

10.8  Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall wird eine Endabrechnung durch Growthartig erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Growthartig und die durch den Kunden bisher geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Kunde noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, sind diese innerhalb von 14 Tagen nachdem dem Kunden die Endabrechnung übersandt wurde an Growthartig zu bezahlen. Im Falle einer Gutschrift zu Gunsten des Kunden, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung an den Kunden ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen.

11. Urheberrecht und Lizenz

11.1  Mit der Begleichung aller auftragsbezogenen Rechnungen räumt Growthartig dem Kunden alle übertragbaren Rechte im Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens jedoch im Zeitpunkt ihres Erwerbs, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Marken-rechte und Namensrechte zur Verwertung aller unter diesem Vertrag und den jeweiligen Aufträgen erbrachten Leistungen, einschließlich aller Rechtspositionen insbesondere an Ideen, Entwürfen und Kampagnenstrukturen, Konzepten (nachfolgend „Werke“) frei von Rechten Dritter zur einfachen Nutzung für die Dauer der Vertragslaufzeit ein, (Einfache Lizenz). Ein Recht zur Verarbeitung und Veränderung, besteht nicht.

11.2  Eine Einräumung der Rechte nach Ziffer 11.1 durch den Kunden an Dritte (Weiterlizenzierung), ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Growthartig möglich. Diese Zustimmung bedarf der Textform. Eine Weiterlizenzierung ist insbesondere nicht durch die Vergütung nach Ziffer 11.1 abgegolten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Eine solche Vereinbarung bedarf ebenfalls der Textform.

11.3  Growthartig wird den Kunden in jedem Fall vorab über etwaige Einschränkungen der Urheberrechte informieren. Growthartig wird auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften hinweisen.

11.4  Growthartig behält sich das Recht vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Ge-brauch zu machen.

12. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung

12.1  Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung und/oder Minderung gegenüber Growthartig nur, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Growthartig anerkannt ist.

12.2  Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12.3  Das Recht des Kunden, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung der Ziffer 12.1 unberührt.

13. Laufzeit und Beendigung

13.1  Die Laufzeit des Vertrages und die Kündbarkeit richten sich nach den Bestimmungen des Angebotes. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit, wird der Vertrag für ein Jahr geschlossen („Vertragslaufzeit“). Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate.

13.2  Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:

13.2.1  eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann;

13.2.2  der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Growthartig gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfe mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;

13.2.3  ein Insolvenzverfahren über das gesamte oder einen Teil des Vermögens einer Partei beantragt, eingeleitet oder abgewiesen wird;

13.2.4  bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder

13.2.5  sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 InsO vorliegt.

13.3  Jede Kündigung muss durch Erklärung in Schriftform erfolgen.

14. Geheimhaltung

14.1  Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse, die zwischen Growthartig und dem Kunden vereinbarte Vergütung, sowie das Geschäftsmodell von Growthartig.

14.2  Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen:

14.2.1  die der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;

14.2.2  der Öffentlichkeit bekannt war, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;

14.2.3  die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

14.3  Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14.4  Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

14.5 Über die zwischen Growthartig und dem Kunden vereinbarte Vergütung von Growthartig hat der Kunde auch gegenüber Mitarbeitern von Growthartig Stillschweigen zu bewahren, wenn diese für den Kunden erkennbar nicht in Verhandlungen über die Vergütung, die Rechnungsstellung oder sonstige Tätigkeiten eingebunden sind, die eine Offenlegung der Vergütung voraussetzt. 

15. Werbung

Der Kunde willigt ein, dass Growthartig die Zusammenarbeit zwischen Growthartig und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegen und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwenden darf. Der Kunde kann diese Einwilligung gemäß dieser Ziffer 15 jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an [email protected]) widerrufen

16. Schlussbestimmungen

16.1  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.

16.2  Dieser Vertrag und die übrigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (insbesondere auch für Aufrechnungs- und Gegenansprüche) ist Berlin. Es bleibt den Parteien unbenommen, die jeweils andere Partei auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

AGB Stand: 27.05.2025 © Vervielfältigung verboten